Förderung
Im Bereich Förderung geben wir Ihnen Informationen rund um die Förderung im Programm INTERREG Bayern - Tschechien 2021-2027:
- Welche Fördervoraussetzungen gelten?
- Was ist bei der Antragsstellung zu berücksichtigen?
- Wie erfolgt die Projektauswahl?
- Wie läuft die Abwicklung der Projekte?
Eine Übersicht über alle Unterlagen finden Sie unter Dokumente.
Einen typischen Projektzyklus finden Sie in der folgenden Visualisierung:
Vorbereitung
Projektidee und Partnersuche
Am Anfang steht die Idee Ihres Projektes. Sie haben eine Herausforderung im bayerisch-tschechischen Grenzraum identifiziert? Sie haben eine Idee, wie diese Herausforderung gelöst werden kann? Dann brauchen Sie zur Planung nur noch einen geeigneten Partner zu identifizieren. Bitte wenden Sie sich in dieser Phase an die für Sie zuständige Antragsbearbeitende Stelle und stellen Sie ihre Projektidee vor.
Antragstellung
Gemeinsam mit Ihren Partnerinnen und Partnern bereiten Sie den Antrag vor. Anträge werden in unserem Monitoringsystem Jems gestellt. Dazu erstellen Sie zunächst einen Account in Jems. Informationen rund um die Antragstellung finden Sie hier.
Wichtig ist, dass der grenzübergreifende Charakter des Projekts klar herausgearbeitet ist. Deswegen muss unter anderem mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Projektpartner gemeinsam an der Ausarbeitung und der Durchführung des Projektes beteiligt sein. Zur Antragstellung sind für bayerische Projektpartner folgende Typen zugelassen: Öffentliche Institutionen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Institutionen der öffentlichen Verwaltung (Gemeinde, Gebietskörperschaft, etc.), Vereine / Verbände, Kammern / Gewerkschaften, EVTZ, KMU / Unternehmen und Sonstige. Für tschechische Projektpartner sind folgende Typen zugelassen: Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Subjekte der öffentlichen Verwaltung (Staat, Bezirk Gemeinde, vom Staat, von den Bezirken und den Gemeinden eingerichtete/gegründete Organisationen), gemeinnützige Organisationen, Kammern, Verbände und EVTZ.
Zudem muss das Projekt zu den Programmzielen beitragen und eine grenzübergreifende Wirkung im Programmgebiet haben.
Bewilligung
Nach der Einreichung wird Ihr Projektantrag zunächst mit Hilfe von drei Checklisten geprüft (Formale Prüfung, Plausibilitätsprüfung und Prüfung der Programmkonformität).
Anschließend kann Ihr Projektantrag bewertet werden. Es gibt vier Bewertungsabschnitte: (1) grenzübergreifende Zusammenarbeit, (2) grenzübergreifende Wirkung, (3) inhaltliche Qualität und (4) Beitrag zu den Programmzielen.
Der finale Schritt der Antragsprüfung ist die Abschließende Antragsprüfung.
Bei der Antragsbewertung können insgesamt 100 Punkte erreicht werden. Ab einer Punktzahl von 70 werden die Projekte dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Dieser diskutiert die Projekte und entscheidet, welche Projekte eine Förderung erhalten.
Mittelbindung
Nach Einplanung des Antrags durch den Begleitausschuss, erhalten Sie als Leadpartner einen Rahmenvertrag (erste Stufe der Mittelbindung). Im Anschluss erhalten die tschechischen Projektpartner einen Vertrag über die Umsetzung des Projektes und die bayerischen Projektpartner einen Zuwendungsbescheid von Ihrer Mittelbindenden Stelle (zweite Stufe der Mittelbindung). In Bayern nimmt diese Aufgabe die jeweilige Regierung wahr, bei welcher bereits der Antrag verwaltet wurde. In Tschechien erfüllt diese Aufgabe das Ministerium für Regionalentwicklung, das einige Aufgaben an das Zentrum für Regionalentwicklung delegieren kann.
Realisierung
Projekt-Start
Die tschechischen Projektpartner dürfen mit der Durchführung ihres Projektteils auf eigenes Risiko nach Eingang der E-Mail zur Antragseinreichung und die bayerischen Projektpartner nach der Zustimmung zum vorzeitigem Maßnahmenbeginn beginnen. Bitte beachten Sie, dass zu diesem Zeitpunkt keinen Rechtsanspruch auf Bewilligung Ihres Projektantrags oder auf Auszahlung einer bestimmten Fördersumme besteht. Die Information über eine Bewilligung des Projektantrags durch den Begleitausschuss und die rechtliche Mittelbindung erfolgt später.
Umsetzung und Berichterstattung
Die Umsetzung Ihres Projektes berichten Sie uns in vereinbarten Berichtszeiträumen über das Monitoring System Jems. Hier erstellen Sie Berichte zum Projektverlauf und können die entstandenen förderfähigen Ausgaben einreichen.
Projektabschluss
Im letzten Schritt folgt der Projektabschluss. Im letzten Bericht werden Sie nochmal auf die gesamte Projektumsetzung blicken und darstellen wie die formulierten Projektergebnisse und –outputs erreicht wurden.
Als Programm wünschen wir Ihnen nach dem Projektabschluss weiterhin eine erfolgreiche gemeinsame grenzübergreifende Zusammenarbeit und freuen uns, Ihre Projektergebnisse im Programmgebiet zu sehen.