Antragstellung
Erstellung und Einreichung des Antrags
Wo wird der Projektantrag erstellt / eingereicht?
Die Antragstellung im Programm INTERREG Bayern – Tschechien 2021-2027 erfolgt elektronisch im Monitoring System Jems.
Das System ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Erstellen Sie einen Account im Jems.
Wer kann den Antrag bearbeiten und wer reicht den Antrag ein?
Die Bearbeitung und Einreichung eines Projektantrags in Jems ist nur möglich, wenn dort ein Call zur Antragseinreichung geöffnet ist. Der Projektantrag zu einem offenen Call wird vom Leadpartner im Jems eingereicht. Ausfüllen und anpassen können den Projektantrag alle Nutzer, die zu dem Antrag zugeordnet wurden. Sie können den Antrag zu einem offenen Call jederzeit speichern und zu einem späteren Zeitpunkt mit der Bearbeitung fortfahren. Sollten Sie an einem Projektantrag arbeiten wollen, wenn kein Call im Jems geöffnet ist, steht Ihnen jederzeit ein Musterantrag unter Dokumente zur Verfügung.
Alle detaillierten Informationen finden Sie im Dokument Hinweise zur Antragstellung im Jems.
Wer hilft bei technischen Fragen zum Jems weiter?
Bei technischen Fragen zum System wenden Sie sich bitte an das Gemeinsame Sekretariat.
An wen wende ich mich bezüglich genereller Fragen zum Antrag?
Wir empfehlen Ihnen sich vor Einreichung des Antrags an Ihre zuständige Antragsbearbeitende Stelle zu wenden. Diese berät Sie gerne bei Fragen rund um den Antrag.
Was passiert nach der Einreichung des Antrags?
Nach erfolgreicher elektronischer Einreichung Ihres Antrags wird dieser durch die zuständigen Fachstellen geprüft und bewertet und im Anschluss dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Weitere Informationen zur Projektauswahl finden Sie hier.
Wichtig
Bitte prüfen Sie vor dem Versand des Antrags im Jems ob Sie alle erforderlichen Anlagen im Jems hochgeladen haben. Die Liste der Anlagen entnehmen Sie bitte dem Dokument Hinweise zur Antragstellung im Jems.
Voraussetzungen
Wo finde ich Informationen zu den Fördervoraussetzungen?
Informationen über die Voraussetzungen einer Förderung und den Weg hin zur Antragstellung finden Sie unter Förderung.
Frist zur Antragseinreichung
Einreichungsfrist für eine Behandlung* des Projektantrags im 6. Begleitausschuss:
11.02.2025 bis 15:59 Uhr
Einreichungsfrist für eine Behandlung* des Projektantrags im 7. Begleitausschuss:
19.08.2025 bis 15:59 Uhr
*Hinweis: Auch bei rechtzeitig eingereichten Projektanträgen besteht kein Rechtsanspruch auf Behandlung der Projekte in der jeweiligen Sitzung des Begleitausschusses, da der Prüfungsaufwand insbesondere vom Projekttyp und von der Qualität und Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen abhängig ist.
Wer kann einen Antrag stellen?
Projektpartner Bayern
Öffentliche Institutionen |
Forschungseinrichtungen |
Bildungseinrichtungen |
Institutionen d. öffentlichen Verwaltung |
Vereine / Verbände |
Kammern / Gewerkschaften |
EVTZ |
KMU / Unternehmen |
Sonstige |
Projektpartner Tschechien
Forschungseinrichtungen |
Universitäten und Hochschulen |
Bildungseinrichtungen |
Institutionen d. öffentlichen Verwaltung |
gemeinnützige Organisationen |
Kammern / Verbände |
EVTZ |
Wer kann sich an einem Antrag beteiligen?
Projektpartner (s.o.)
Assoziierte Partner
An dem Projekt können sog. assoziierte Partner beteiligt sein, d.h. Partner, die sich nicht direkt an der Projektdurchführung beteiligen, die jedoch Interesse an den Projektergebnissen haben oder das Projekt allgemein unterstützen/begrüßen. Assoziierte Partner haben keinen Anspruch auf Förderung, sie müssen nicht zur Erfüllung der Kriterien der Zusammenarbeit beitragen und ihre Einbindung wird nicht im Rahmen des Projektes geprüft (außer wenn die Einbindung des assoziierten Partners als Bedingung für die Einplanung des Projektes durch den Begleitausschusses festgelegt wird).
Assoziierte Partner müssen nicht, wie oben angeführt, der Definition der Projektpartner entsprechen, sie müssen jedoch eine inhaltliche Verbindung zum Projekt haben.
Assoziierte Partner unterzeichnen die Partnerschaftsvereinbarung ebenso wie die anderen Projektpartner.