Fördervoraussetzungen
Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen bei der Entwicklung Ihres Projektes:
- An einem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein.
- Die Partner benennen aus ihrer Mitte einen federführenden Partner (Leadpartner), der die gesamte Verantwortung für die Projektdurchführung trägt.
- Jedes Projekt muss thematisch einer Priorität (bzw. einem Spezifischen Ziel) zugeordnet sein.
- Das Projekt muss eine positive Auswirkung auf den bayerischen und auf den tschechischen Grenzraum haben.
- Die Fördersätze betragen bis zu 80 % der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts.
Informationen zu den förderfähigen Kosten finden Sie in den Gemeinsamen Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben (Dokumente -> Bereich Antragstellung).
Kooperationskriterien
Das Projekt muss mindestens drei von vier Kooperationskriterien erfüllen:
- Gemeinsame Ausarbeitung (verpflichtend)
- Gemeinsame Durchführung (verpflichtend)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsames Personal
1. Gemeinsame Ausarbeitung (verpflichtend)
- Das Projekt muss durch mindestens einen bayerischen und mindestens einen tschechischen Partner gemeinsam vorbereitet werden (bei der gemeinsamen Ausarbeitung können externe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden).
Kennzeichen für eine gemeinsame Ausarbeitung sind:
- Gemeinsame Besprechungen zur Initiierung, Planung und Ausarbeitung des Projektes
- Der Projektantrag für das Programm INTERREG Bayern – Tschechien 2021 – 2027 wird gemeinsam erstellt.
- Festlegung der Aufgabenverteilung der einzelnen Projektmitglieder.
2. Gemeinsame Durchführung (verpflichtend)
- Das Projekt muss überwiegend gemeinschaftlich von mindestens einem bayerischen Partner und mindestens einem tschechischen Partner verwirklicht werden.
- Alle Projektpartner müssen aktiv an der Realisierung von Projektaktivitäten beteiligt sein.
Die Bewertung der gemeinsamen Durchführung erfolgt unabhängig von der finanziellen Gewichtung der Projektaktivitäten.
3. Gemeinsames Personal
- Das Personal mindestens eines tschechischen Partners muss mindestens an einer bedeutenden Aktivität im bayerischen Projektteil aktiv beteiligt sein.
oder
- Das Personal mindestens eines bayerischen Partners muss mindestens an einer bedeutenden Aktivität im tschechischen Projektteil aktiv beteiligt sein.
Über die Inanspruchnahme von externen Dienstleistungen (z. B. Auftragsvergabe) kann das Kriterium »Gemeinsames Personal« nicht erfüllt werden.
4. Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsame Finanzierung liegt vor, wenn der Kostenplan auf der bayerischen und auf der tschechischen Seite jeweils mindestens 10 Prozent der zuschussfähigen Gesamtkosten des Projekts oder mindestens 100.000 Euro enthält.