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Projektauswahl

Antragsprüfung

Nach der Einreichung Ihres Projektantrags im Programm INTERREG Bayern – Tschechien 2021 – 2027 wird dieser mit Hilfe von drei Checklisten auf formale Kriterien hin geprüft (Formale Prüfung, Plausibilitätsprüfung und Prüfung der Programmkonformität).

Projektbewertung

Erfüllt Ihr Antrag die formalen Anforderungen, wird im nächsten Schritt der Inhalt des Antrags bewertet. Dazu gibt es vier Bewertungsabschnitte: (1) grenzübergreifende Zusammenarbeit, (2) grenzübergreifende Wirkung, (3) inhaltliche Qualität und (4) Beitrag zu den Programmzielen.

Abschließende Antragsprüfung

Nach der Bewertung erfolgt die Abschließende Antragsprüfung, welche den Prüf- und Bewertungsprozess abschließt.

Entscheidung über den Projektantrag

Insgesamt kann ein Projektantrag in der Bewertung maximal 100 Punkte erreichen. Ab einer Punktzahl von 70 und mehr werden die Projektanträge dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Die Mitglieder des Begleitausschusses diskutieren die Projektanträge in regelmäßigen Sitzungen und entscheiden unabhängig. Aus dem Votum der Mitglieder ergibt sich, welche Projekte im Programm INTERREG Bayern – Tschechien 2021-2027 gefördert werden.