Hinweise Jems
Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise
Die folgenden Informationen nach Art. 13 und 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zeigen Ihnen Ihre nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte auf. Sie beziehen sich konkret auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vollzugs des Programms INTERREG Bayern - Tschechien 2021-2027.
Auf deutscher Seite:
Auf deutscher Seite sind die jeweils örtlich zuständige antragsbearbeitende Stelle und die Verwaltungsbehörde i.S.v. Artikel 26 Absatz 1 Satz 1 der DSGVO gemeinsam Verantwortliche für die erhobenen personenbezogenen Daten. Diese gemeinsam Verantwortlichen sind für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Verbindung mit dem im Kapitel „Zu welchem Zweck werden die personenbezogenen Daten verarbeitet?" angeführten Zweck verantwortlich.
Die jeweilige antragsbearbeitende Stelle übernimmt die Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 der DSGVO für personenbezogene Daten, die im Rahmen der Förderung erhoben werden. Auch die weiteren, sich aus der DSGVO ergebenden Rechte und Pflichten übernimmt die jeweilige antragsbearbeitende Stelle. Der Informationspflicht aus Art. 13 und 14 der DSGVO wird nachgekommen, indem in der Einverständniserklärung auf die Internetseite Datenschutz | INTERREG (by-cz.eu) verwiesen wird (auf Deutsch), bzw. GDPR (auf Tschechisch).
Auf tschechischer Seite:
Auf tschechischer Seite sind die Nationale Behörde und die Verwaltungsbehörde gemeinsam Verantwortliche für die erhobenen personenbezogenen Daten i.S.v. Artikel 26 Absatz 1 Satz 1 der DSGVO. Diese gemeinsam Verantwortlichen sind für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Verbindung mit dem im Kapitel „Zu welchem Zweck werden die personenbezogenen Daten verarbeitet?" angeführten Zweck verantwortlich.
In der Tschechischen Republik sind die örtlich zuständigen Bezirke und das Zentrum für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik die Auftragsverarbeiter der erhobenen personenbezogenen Daten i.S.v. Artikel 4 Punkt 8 der DSGVO.
Die Nationale Behörde übernimmt die Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 der DSGVO für personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Förderung erhoben werden. Auch die weiteren, sich aus der DSGVO ergebenden Rechte und Pflichten übernimmt die Nationale Behörde. Der Informationspflicht aus Art. 13 und 14 der DSGVO wird nachgekommen, indem in der Einverständniserklärung auf die Internetseite Datenschutz | INTERREG (by-cz.eu) verwiesen wird (auf Deutsch), bzw. GDPR (auf Tschechisch).
Verantwortliche Stellen:
Auf deutscher Seite:
Vorrangig für Sie zuständig ist die antragsbearbeitende Stelle, bei der Ihr Projektantrag eingereicht, überprüft und bewertet wurde.
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Telefon: 0871 808-01
Telefax: 0871 808-1002
Email: poststelle[at]reg-nb.bayern[dot]de
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Telefon: 0941 5680-0
Telefax: 0941 5680-1199
Email: poststelle[at]reg-opf.bayern[dot]de
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 604-0
Telefax: 0921 604-1258
Email: poststelle[at]reg-ofr.bayern[dot]de
Als übergeordnete Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstr. 28
80538 München
Telefon: 089 2162-0
Telefax: 089 2162-2760
E-Mail: info[at]stmwi.bayern[dot]de
Auf tschechischer Seite:
Nationale Behörde
Ministerstvo pro místní rozvoj ČR (Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik)
Odbor evropské územní spolupráce (Abteilung für Europäische territoriale Zusammenarbeit)
Bavorsko Cíl EÚS 2014-2020 (Bayern Ziel ETZ 2014-2020)
Staroměstské náměstí 6
110 15 Praha 1
Telefon: +420 224 861 111
E-Mail: gdpr[at]mmr[dot]cz
ID datové schránky: 26iaava
Auf deutscher Seite:
Auf deutscher Seite ist der Ansprechpartner für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten der zuständige Datenschutzbeauftragte in der Regierung, bei der Ihr Projektantrag eingereicht, überprüft und bewertet wurde.
Datenschutzbeauftragter
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Telefon: 0871 808-1200
E-Mail: datenschutz[at]reg-nb.bayern[dot]de
Datenschutzbeauftragter
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Telefon: 0941 5680-1184
E-Mail: datenschutz[at]reg-opf.bayern[dot]de
Datenschutzbeauftragter
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 604-1331
E-Mail: datenschutzbeauftragter[at]reg-ofr.bayern[dot]de
Als übergeordnete Stelle:
Datenschutzbeauftragter
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstr. 28
80538 München
Telefon: 089 2162-2395
E-Mail: datenschutz[at]stmwi.bayern[dot]de
Auf tschechischer Seite:
Auf tschechischer Seite ist der Ansprechpartner für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten der zuständige Datenschutzbeauftragte im Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik.
Datenschutzbeauftragter (pověřenec pro ochranu osobních údajů)
Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik
Staroměstské náměstí 6
110 15 Praha 1
E-Mail: poverenec[at]mmr[dot]cz
Verarbeitet werden personenbezogene Daten (Art. 4 Nr.1 DSGVO), die die für Sie zuständige antragsbearbeitende Stelle (Freistaat Bayern: Regierungen, Tschechische Republik: Bezirke), die ausgabenprüfenden Stellen (Freistaat Bayern: Regierungen, Tschechische Republik: das Zentrum für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik), das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) und das Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik (MMR) im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens sowie der Abwicklung der Förderung von Ihnen erhalten. Solche personenbezogenen Daten kann z.B. Ihr Name im Zuge der Nennung als Ansprechpartner sein.
Darüber hinaus werden im Bedarfsfall personenbezogene Daten verarbeitet, die die o.a. Stellen aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Grundbücher, Handel- und Vereinsregister, Presse, Medien) zulässigerweise gewonnen haben und die im Rahmen ihrer Aufgaben (Förderung aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds) verarbeitet werden dürfen.
Gegebenenfalls werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungs-behörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Relevante personenbezogene Daten sind Personalien und Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten) sowie Daten, die konkret für die Umsetzung und Abwicklung des Förderverfahrens erforderlich sind (z.B. Daten zur Abrechnung von Personalkosten oder Teilnehmerlisten).
Ihre personenbezogenen Daten werden im Zusammenhang mit dem Prozess der Förderung aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) sowie für Zwecke der Umsetzung der Kohäsionspolitik durch die ESI-Fonds verarbeitet.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), bzw. § 5 des tschechischen Gesetzes Nr. 110/2019 Slg., über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) und e) der DSGVO. Das heißt, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, die aus Vorschriften auf EU Ebene sowie auf Ebene des Freistaats Bayern, bzw. der Tschechischen Republik hervorgehen. Die Verarbeitung ist ebenso für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. Es geht insbesondere um rechtliche Verpflichtungen, die aus folgenden rechtlichen Vorschriften hervorgehen:
- Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 1303/2013 vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds
- Die Verordnung des Europäischen Parlament und Rates Nr. 1299/2013 vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Die Verordnung des Europäischen Parlament und Rates Nr. 1042/2014 vom 25. Juli 2014 in Bezug auf die Benennung von zuständigen Behörden und ihre Verwaltungs- und Kontrollaufgaben sowie in Bezug auf den Status und die Verpflichtungen von Prüfbehörden
- Freistaat Bayern: verschiedene Förderrichtlinien und haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Förderberatung, zur Prüfung und Bearbeitung von Förderanträgen, zur Entscheidung über die Gewährung von Förderungen, zur Abwicklung bewilligter Förderungen (z.B. Auszahlungen, Verwendungsnachweisprüfung), zur Abwicklung ggf. zu widerrufender bzw. zurückzufordernder Förderungen und zur statistischen Dokumentation der Förderleistungen sowie ggf. zur Evaluierung und Prüfung durch die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte.
- Freistaat Bayern: gesetzliche Anforderungen, der die mittelbindenden Stellen und Auszahlungsstellen unterliegen und bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben (z.B. Steuergesetze, Verwaltungsverfahrensgesetz, Geldwäschegesetz). Diese sehen u.a. Datenverarbeitungen zum Zweck der Identitätsprüfung, der Betrugs- und Geldwäscheprävention oder der Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten vor.
- Tschechische Republik: Gesetz Nr. 320/2001 Slg., über die finanzielle Prüfung
- Tschechische Republik: Gesetz Nr. 106/1999 Slg., über den freien Zugang zu Informationen
Innerhalb der für Sie örtlich zuständigen Regierung und des StMWi (Freistaat Bayern), bzw. innerhalb der örtlich zuständigen Bezirke, des Zentrums für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik und des Ministeriums für Regionalentwicklung (Tschechische Republik) sowie der Europäischen Kommission erhalten diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der konkreten Förderaufgaben und gesetzlichen Verpflichtungen benötigen.
Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der o.a. genannten Stellen ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Verpflichtung dieser Stellen zur Verschwiegenheit über alle antragsbezogenen Tatsachen und Wertungen besteht. Personenbezogene Daten werden nur weitergegeben, wenn dies zur Erfüllung der Förderaufgaben erforderlich ist, gesetzliche bzw. beihilferechtliche Bestimmungen dies gebieten oder die o.a. Stellen zur Erteilung einer Auskunft verpflichtet sind.
Im Rahmen von Prüfungen von Förderprojekten oder übergreifenden Prüfungen (Systemprüfungen) ist zusätzlich eine Weitergabe von Daten an folgende Stellen möglich:
- EU-Prüfbehörde im StMWi,
- Prüfstelle im Finanzministerium der Tschechischen Republik,
- Europäische Kommission,
- Europäischer Rechnungshof,
- von der EU-Prüfbehörde beauftragte externe Stellen, die Prüfungen durchführen, z.B. Wirtschaftsprüfungsunternehmen und
- von der EU-Kommission beauftragte externe Stellen, die Prüfungen durchführen.
Im Zusammenhang mit Aufgaben wie der Abwicklung von Zahlungen, dem Abruf von Fördermitteln oder der Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber der EU-Kommission erfolgt eine Weitergabe von Daten an folgende Stellen:
- EU-Bescheinigungsbehörde im StMWi und
- Gemeinsames Sekretariat
Im Zusammenhang mit Aufgaben wie der Programmsteuerung, der Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber der EU-Kommission, der Programmabwicklung sowie der Bewilligung und Abwicklung von Förderprojekten erfolgt eine Weitergabe von Daten an mehrere der folgenden Stellen:
- Verwaltungsbehörde im StMWi,
- Nationale Behörde im Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik
- Zwischengeschaltete Stellen (bayerische Bezirksregierungen, tschechische Bezirke, Zentrum für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik) und
- Bewerter in den bayerischen Ministerien (Freistaat Bayern), bzw. die durch die Nationale Behörde genannten Bewerter (Tschechische Republik)
Im Zusammenhang mit Aufgaben wie dem Monitoring und der Begleitung des Förderprogramms ist eine Weitergabe von Daten an folgende Stellen möglich:
- Begleitausschuss des Programms und
- Externe Beratungsunternehmen oder Institutionen
Im Zusammenhang mit Aufgaben wie der Erstellung von Studien zu dem Förderprogramm ist eine Weitergabe von Daten an folgende Stellen möglich:
- Von der Europäischen Union beauftragte Institutionen, die Studien durchführen, und
- externe Beratungsunternehmen oder Institutionen
In Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit externen Beratungsunternehmen erfolgt die Datenverarbeitung des externen Dienstleisters als Auftragsverarbeiter i.S.v. Art. 4 Abs. 1 Ziffer 8 DSGVO.
Im Zusammenhang mit parlamentarischen Anfragen, Anfragen des Bundes, der Regierung, der EU sowie weiterer Institutionen können Daten weitergegeben werden. In der Regel handelt es sich aber um aggregierte Daten auf Ebene von Städten/Landkreisen bzw. Regierungsbezirken (Freistaat Bayern), bzw. auf Ebene der Bezirke (Tschechische Republik).
Eine Liste mit allen geförderten Vorhaben (nur juristische Personen) wird alle vier Monate auf der Internetseite https://www.by-cz.eu/ veröffentlicht.
In Bayern können zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik Protokolldaten auf Grundlage von Art. 12 des Bayerischen E-Government-Gesetzes an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet werden.
Soweit erforderlich, werden Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Abwicklung verarbeitet und gespeichert. Dabei ist zu beachten, dass das Förderverhältnis in der Regel auf mehrere Jahre angelegt ist.
Darüber bestehen verschiedene Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich u.a. aus EU-Verordnungen, der Bayerischen Haushaltsordnung, dem Kreditwesengesetz, aus den Programmdokumenten und Vorgaben des Beihilferechts ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahren.
Folgende personenbezogene Daten werden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung in dem Joint electronic Monitoringsystem (Jems) des Programms gespeichert:
- Name Projektträger,
- Postanschrift,
- Bankverbindung,
- Ansprechperson(en) mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
- Finanzierungs- und Kostenplan zum Vorhaben,
- Angaben zum Fördervorhaben (Projektname und Projektbeschreibung),
- Daten zu Auszahlungsanträgen, dem Verwendungsnachweis, Rückforderungen, Wiedereinziehungen und Projektprüfungen.
Technisch betreut wird diese Datenbank durch:
rechenwerk GmbH
Lüneburger Straße 40
45145 Essen
E-Mail: cb[at]rechenwerk[dot]com
Telefon: +49 (0) 201-815818-76
Der technische Betrieb der Datenverarbeitungssysteme durch:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47, 81541 München
E-Mail: poststelle[at]ldbv.bayern[dot]de
Telefon: 089 2119-0
Soweit die im Kapitel „Wer erhält Ihre Daten?“ genannten Stellen von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten, stehen Ihnen als Betroffenem nachfolgende Rechte zu:
§ Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
§ Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
§ Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17, 18 DSGVO).
Ausführlichere Informationen zu diesen Rechten erteilt Ihnen auch der bzw. die behördliche Datenschutzbeauftragte.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (Freistaat Bayern), bzw. bei der Datenschutzbehörde (Tschechische Republik).
Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Bayerischer Landesbeauftragte für den Datenschutz
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle[at]datenschutz-bayern[dot]de
Úřad pro ochranu osobních údajů (Datenschutzbehörde)
Pplk. Sochora 27, 170 00 Praha 7
Telefon: +420 234 665 125
E-Mail: posta[at]uoou[dot]cz
ID datové schránky: qkbaa2n
Im Rahmen der Förderbeziehung müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Beratung, die Antragsbearbeitung sowie die Umsetzung bzw. Abwicklung der Förderung erforderlich sind oder zu deren Erhebung die für das Förderverfahren zuständigen Stellen verpflichtet sind.
Falls diese Daten nicht bereitgestellt werden, muss der beantragte Förderungsantrag abgelehnt werden. Oder falls eine Förderung bereits genehmigt wurde, muss sie aufgehoben bzw. zurückgefordert werden.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), bzw. § 5 des tschechischen Gesetzes Nr. 110/2019 Slg., über die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, es können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachgewiesen werden, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Legen Sie einen Widerspruch ein, so hat dies Auswirkungen auf das Förderverfahren (s. Kapitel „Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?").
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Barrierefreiheit
Die Verwaltungsbehörde des Programms INTERREG VI-A Bayern-Tschechien 2021-2027 ist bemüht, Jems im Einklang mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 19. Dezember 2007 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) und der Bayerischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik vom 8. November 2016 (gemäß Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Joint Electronic Monitoringsystem (Jems).
Die Verwaltungsbehörde des Programms INTERREG VI-A Bayern-Tschechien 2021-2027 orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugang zu erreichen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgendem Grund nicht barrierefrei:
Unangemessene Auflage
Die Web-Anwendung wird einer eingeschränkten Anzahl an registrierten nutzenden Personen zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund ist die erwartete Anzahl an beeinträchtigten nutzenden Personen innerhalb dieser Gruppe sehr begrenzt. Daher, bezugnehmend auf Artikel 5 der Verordnung (EU) 2016/2102 und speziell unter Berücksichtigung des Artikels 5.2 (b) der Verordnung (EU) 2016/2102, wird es als unangemessene Auflage betrachtet, alle Kriterien zur Barrierefreiheit in dem Teil der Web-Anwendung, welcher den registrierten benutzenden Personen vorbehalten ist, zu erfüllen.
Inhalte von Dritten, zum Beispiel Anhänge, die in die Anwendung hochgeladen wurden und nicht in den Bereich der Verwaltungsbehörde des Programms INTERREG VI-A Bayern-Tschechien 2021-2027 fallen, sind von dieser Verordnung (EU) 2016/2102 ausgenommen. Zur Einhaltung der Regeln zur Barrierefreiheit bezüglich dieser Inhalte Dritter kann keine Aussage gemacht werden.
Aus oben genanntem Grund wird das Programm- und Systemmanagement im Jems nicht regelmäßig auf Kompatibilität mit den Standards zur Barrierefreiheit, neben der standardmäßigen Unterstützung durch den gewählten Entwicklungsrahmen, überprüft.
- Erfassung der WAI-ARIA-Attribute ist unvollständig (1.1.1 textloser Inhalt).
- Gestaltungselemente sind nur zum Teil kompatibel mit Bildschirmleser (3.3.2 Markierungen oder Anweisungen).
- Einige Markierungen und visuelle Strukturelemente halten den minimalen Kontrast nicht ein (1.4.3 Kontrast (Minimum)).
- Die Anordnung der Elemente, die durch Tastatur-Navigation angesteuert werden, stimmen nicht immer mit der logischen Lesereihenfolge überein (2.4.3 Fokusreihenfolge).
- Alternative Eingabemethoden und unterstützende Technologien werden nicht durch alle Gestaltungselemente unterstützt (1.3.1 Informationen und Verhältnisse; 3.3.1 Fehleridentifikation; 4.1.2 Name, Rolle, Wert; 4.1.3 Statusbenachrichtigungen).
Aus oben genanntem Grund wird der Bereich des Antragsformulars im Jems nicht regelmäßig auf Kompatibilität mit den Standards zur Barrierefreiheit, neben der standardmäßigen Unterstützung durch den gewählten Entwicklungsrahmen, überprüft.
- Erfassung der WAI-ARIA-Attribute ist unvollständig (1.1.1 textloser Inhalt).
- Gestaltungselemente sind nur zum Teil kompatibel mit Bildschirmleser (3.3.2 Markierungen oder Anweisungen).
- Einige Markierungen und visuelle Strukturelemente halten den minimalen Kontrast nicht ein (1.4.3 Kontrast (Minimum)).
- Die Anordnung der Elemente, die durch Tastatur-Navigation angesteuert werden, stimmen nicht immer mit der logischen Lesereihenfolge überein (2.4.3 Fokusreihenfolge).
Alternative Eingabemethoden und unterstützende Technologien werden nicht durch alle Gestaltungselemente unterstütz (1.3.1 Informationen und Verhältnisse; 3.3.1 Fehleridentifikation; 4.1.2 Name, Rolle, Wert; 4.1.3 Statusbenachrichtigungen).
Die Überprüfung der Barrierefreiheit der Web-Anwendung wurde durch eine Selbstbewertung, gemäß den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA am 31. Mai 2021 durchgeführt.
(Die Erklärung wurde zuletzt am 04.07.2022 überprüft.)
Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zur unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt sind, so bitten wir Sie, uns dies per E-Mail mitzuteilen.
Bitte beschreiben Sie das Problem und benennen Sie die fragliche URL der Webseite oder des Dokuments.
Bitte senden Sie Ihr Feedback an: info-by-cz[at]stmwi.bayern[dot]de
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Referat 52
Verwaltungsbehörde für das Programm INTERREG Bayern – Tschechien 2021-2027
Prinzregentenstraße 28, 80538 München
Telefon: 089 2162-0, Telefax: 089 2162-2760