Begleitausschuss
2
Sitzungen im Jahr
11
bayerische stimmberechtigte Mitglieder
11
tschechische stimmberechtigte Mitglieder
Durch den Begleitausschuss erfolgt die Begleitung des Programms INTERREG Bayern-Tschechien 2021-2027 gemäß Art. 28–30 sowie Art. 22 der VO (EU) 2021/1059. Der Begleitausschuss beaufsichtigt die effektive und ordnungsgemäße Durchführung des Programms INTERREG Bayern-Tschechien 2021-2027. Dabei stützt er sich auf die Finanzdaten, auf gemeinsame und programmspezifische Indikatoren, einschließlich Änderungen beim Wert der Ergebnis- und Outputindikatoren und des Fortschritts bei quantifizierten Zielwerten, sowie auf die im Leistungsrahmen festgelegten Etappenziele nach Art. 16 der VO (EU) 2021/1060 und gegebenenfalls die Ergebnisse qualitativer Analysen.
a) | Prüfung und Genehmigung nichtdiskriminierender, transparenter Kriterien und Methodik für die Auswahl der Vorhaben i.S.d. Art. 22, Abs. 2 und Abs. 5 der VO (EU) 2021/1059 einschließlich etwaiger Änderungen |
b) | Auswahl der Vorhaben im Einklang mit der Strategie und den Zielen des Programms gemäß Art. 22, Abs. 1 und Abs. 4 der VO (EU) 2021/1059 |
c) | Genehmigung der Programmregeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben |
d) | Untersuchung der Fortschritte bei der Programmdurchführung und beim Erreichen der Etappenziele und Zielsetzungen des Programms einschließlich aller Probleme, die sich auf die Leistung des Programms auswirken und aller diesbezüglichen Abhilfemaßnahmen |
e) | Untersuchung der Fortschritte bei der Durchführung von Evaluierungen und etwaige aufgrund der Feststellungen getroffene Folgemaßnahmen |
f) | Untersuchung der Durchführung von Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen |
g) | Prüfung und Genehmigung des Evaluierungsplans für das Programm sowie etwaiger Änderungen |
h) | Prüfung und Genehmigung des abschließenden Leistungsberichts |
i) | Genehmigung zu etwaigen von der Verwaltungsbehörde vorgeschlagenen Änderungen des Programms einschließlich Übertragungen nach Art. 19 VO (EU) 2021/1059 |
Über die Einplanung, Zurückstellung, Ablehnung und Ausplanung der zur Behandlung vorgelegten Projekte entscheidet der Begleitausschuss eigenständig und unabhängig. Er formuliert ggf. Vorbehalte und Auflagen zum jeweiligen Projekt und legt die Höhe der EU-Förderung (Fördersatz) fest.
Bayerische Mitglieder: | Tschechische Mitglieder: | |
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Verwaltungsbehörde, delegationsleitende Person) | Tschechisches Ministerium für Regionalentwicklung (Nationale Behörde, delegationsleitende Person) | |
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz | Tschechisches Ministerium für Umweltschutz (Funktion des Umweltbeauftragten) | |
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus | Tschechisches Ministerium für Bildung, Jugend und Sport | |
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst | Bezirk Karlsbad | |
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Bezirk Pilsen | |
Regierung von Niederbayern | Bezirk Südböhmen | |
Regierung der Oberpfalz | Euroregion Šumava – jihozápadní Čechy (Euregio Böhmerwald – Südwest-Böhmen) | |
Regierung von Oberfranken | Regionální sdružení obcí a měst Euregio Egrensis (Regionaler Verband der Städte und Gemeinden Euregio Egrensis) | |
Euregio Bayerischer Wald – Böhmerwald – Unterer Inn | ein Vertreter / eine Vertreterin der Gewerkschaften und Verbände (vertreten durch die Böhmisch-Mährische Konföderation der Gewerkschaftsverbände) | |
Euregio Egrensis Arbeitsgemeinschaft Bayern | ein Vertreter / eine Vertreterin für Nichtregierungs- und gemeinnützige Organisationen (vertreten durch den Verband der Nichtregierungs- und gemeinnützigen Organisationen der Tschechischen Republik) | |
Handwerkskammer Niederbayern – Oberpfalz | ein Vertreter / eine Vertreterin für Hochschulen und Forschungseinrichtungen (vertreten durch den Verein Transfera.cz) |
- ein Vertreter / eine Vertreterin der Europäischen Kommission
- EU-Bescheinigungsbehörde
- EU-Prüfbehörde
- ein Vertreter / eine Vertreterin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
- Bayerische Staatskanzlei
- Verwaltungsbehörde des Freistaates Bayern für den Europäischen Sozialfonds (ESF) angesiedelt im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Tschechisches Ministerium der Finanzen – Abteilung Prüfbehörde
- Zentrum für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik
- Gemeinsames Sekretariat
- ein Vertreter / eine Vertreterin für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung (vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
Sitzungen des Begleitausschusses
Am 12. Mai 2022 fand die 1. Sitzung des gemeinsamen bayerisch-tschechischen Begleitausschusses (BA) der neuen Förderperiode 2021-2027 im Bezirk Südböhmen (in Budweis) statt.
Es handelte sich um die sog. konstituierende Sitzung des Begleitausschusses. In der Sitzung stimmten die neuen Mitglieder des BA die Rahmenbedingungen der zukünftigen Arbeit des BA ab, die sog. Geschäftsordnung des BA. Des Weiteren wurden die ersten Entwürfe der grundlegenden Dokumente (Förderfähigkeitsregeln und Projektbewertungsverfahren) für das Programm INTERREG Bayern - Tschechien 2021-2027 besprochen. Außerdem wurden die Grundinformationen zum neuen Monitoringsystem Jems präsentiert.
Am 29. und 30. März 2023 hat zum zweiten Mal in der Förderperiode 2021-2027 der Begleitausschuss des INTERREG Programms Bayern-Tschechien in Bad Griesbach getagt. Zu dieser Sitzung wurden bereits die ersten Projekte in der neuen Förderperiode eingereicht.
Insgesamt wurden dem Begleitausschuss 27 Projektanträge zur Behandlung und zwei Projektanträge zur Information vorgelegt. Ein Projektantrag wurde vor der Sitzung zurückgezogen. Eingeplant werden konnten 20 Projekte im Umfang von 23,3 Mio. Euro EFRE-Mitteln. Unter diesen Projekten waren auch 5 Projekte der sog. Kleinprojektefonds-Manager.
Für die Projekte, die zur 3. Sitzung eingereicht werden, wurde einen Beschluss bzgl. der Outputindikatoren in der Priorität 1 und eine Empfehlung bzgl. der Outputindikatoren in der Priorität 2 gefasst. In der Priorität 1 können sich Projekte bewerben, die zum Aktivitätstyp 2 (Wissens- und Technologietransfer) beitragen. Potentielle Projekte müssen maßgeblich zu den Outputindikatoren O.01 (Unterstützte Unternehmen) und O.02 (Unternehmen mit nicht-finanzieller Unterstützung) beitragen. Die anderen Outputindikatoren in der Priorität 1 können zusätzlich auch bedient werden. In der Priorität 2 werden insbesondere Projekte gesucht, die zur Anpassung an den Klimawandel und zum Umweltschutz durch die Umsetzung einer Pilotaktivität beitragen. Projekte sollten möglichst zu den Outputindikatoren O.05 (Bau oder Ausbau grüner Infrastruktur zur Anpassung an den Klimawandel), O.07 (Grüne Infrastruktur, die aus anderen Gründen als der Anpassung an den Klimawandel unterstützt wird) und O.08 (Von Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen abgedeckte Fläche der Natura-2000-Gebiete) beitragen. Die anderen Outputindikatoren in der Priorität 2 können zusätzlich auch bedient werden.
Am 28. und 29. November 2023 hat zum dritten Mal in der Förderperiode 2021-2027 der Begleitausschuss des Programms INTERREG Bayern-Tschechien in Jáchymov getagt. Insgesamt wurden dem Begleitausschuss 20 Projektanträge zur Behandlung und fünf Projektanträge zur Information vorgelegt. Eingeplant werden konnten 13 Projekte im Umfang von 7,1 Mio. Euro EFRE-Mitteln.
Für die Projekte, die zur 4. Sitzung eingereicht werden, wird der Beschluss bzgl. der Outputindikatoren in der Priorität 1 und eine Empfehlung bzgl. der Outputindikatoren in der Priorität 2 beibehalten. In der Priorität 1 können sich Projekte bewerben, die zum Aktivitätstyp 2 (Wissens- und Technologietransfer) beitragen. Potentielle Projekte müssen maßgeblich zu den Outputindikatoren O.01 (Unterstützte Unternehmen) und O.02 (Unternehmen mit nicht-finanzieller Unterstützung) beitragen. Die anderen Outputindikatoren in der Priorität 1 können zusätzlich auch bedient werden. In der Priorität 2 werden insbesondere Projekte gesucht, die zur Anpassung an den Klimawandel und zum Umweltschutz durch die Umsetzung einer Pilotaktivität beitragen. Projekte sollten möglichst zu den Outputindikatoren O.05 (Bau oder Ausbau grüner Infrastruktur zur Anpassung an den Klimawandel), O.07 (Grüne Infrastruktur, die aus anderen Gründen als der Anpassung an den Klimawandel unterstützt wird) und O.08 (Von Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen abgedeckte Fläche der Natura-2000-Gebiete) beitragen. Die anderen Outputindikatoren in der Priorität 2 können zusätzlich auch bedient werden.